Kurzinformationen zum  „Hermann-Keiner-Haus“ : Kurzzeitpflege

 

Die Seniorenwerk Am Mergelteich gGmbH ist Träger des  Hermann-Keiner-Hauses und dient gemeinnützigen Zwecken. Die Einrichtung ist Mitglied im Der Paritätische NRW und im Nikodemus Werk e.V., einem bundesweiten Zusammenschluss aller Altenpflegeeinrichtungen, die auf der Grundlage der Anthroposophie arbeiten. In unserem Hause, das 1977 errichtet wurde, stehen derzeit 5 Doppelzimmer und 91 Einzelzimmer, mit 10 eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen zur Verfügung. Wir sind eine zugelassene Pflegeeinrichtung im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI).

Durch die Kurzzeitpflege wird pflegebedürftigen Menschen für einen begrenzten Zeitraum pflegerische Versorgung und Begleitung in einer stationären Einrichtung ermöglicht. Es ist darüber hinaus ein Angebot zur Unterstützung der häuslichen Pflege, insbesondere dann, wenn pflegende Angehörige z.B. wegen Urlaub oder Krankheit, nicht zur Verfügung stehen. Kurzzeitpflege kann auch genutzt werden im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, bis häusliche Pflege möglich bzw. ausreichend ist oder bis der notwendige Heimplatz in der Dauerpflege gefunden ist. Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1-5 übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegekasse) die Kosten für den pflegebedingten Aufwand. Wir bitten beim Einzug um Mitteilung, ob eine Beihilfeberechtigung vorliegt.

Investitionskosten für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 übernimmt auf Antrag der Einrichtung der zuständige Sozialhilfeträger (ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen). Achtung: diese Regelung gilt nur für Kurzzeitpflegegäste, die ihren Wohnsitz in NRW haben.  Die Kosten können nur gegen eine Vorlage des Leistungsbescheides, der beim Einzug vorliegen muss, beantragt und erstattet werden. Ohne den Leistungsbescheid sind die Kosten selber zu tragen. Liegt eine Einstufung bzw. ein Bescheid der Pflegekasse zum Zeitpunkt des Aufenthaltes nicht vor, erfolgt eine vorläufige Zuordnung.

 

Die ausgewiesenen kalendertäglichen Entgelte gelten  ab dem 01.01.2023 bis auf weiteres. Bitte klären Sie vor der Aufnahme den Leistungsanspruch mit der zuständigen Pflegekasse.

Wichtig ist auf jeden Fall die Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse vor Aufnahme.

                                                                                                             

 

>Pflegegrad 1 bis 5: 

 

-pflegebedingter Aufwand:                                                                                114,91 €

- Unterkunft                                                                                                         24,32 €

-Verpflegung                                                                                                       18,73 €

-Investitionskostenanteil                                                                                     27,07 €*

-Umlage generalistische Ausbildung                                                                    4,91 € 

                                                                                                                          189,94 €

 

Wünschen der Kurzzeitpflegegast oder seine Angehörigen einen längeren Aufenthalt als die mit den Höchstleistungen der Pflegekasse kostenmäßig abgedeckte Dauer, so sind die darüber hinaus entstehenden Kosten für pflegebedingten Aufwand, Unterkunft & Verpflegung und Investitionskosten selber zu tragen. Ob eine ergänzende Sozialhilfe gewährt werden kann, bedarf der vorherigen Prüfung durch das zuständige Sozialamt. Bitte bei der Anmeldung mitteilen. Die Kosten werden vom zuständigen Sozialamt nur ab Antragstellung übernommen. Die Antragstellung erfolgt durch den Bewohner oder seinen Angehörigen bzw. Betreuer.

In dem abzuschließenden HEIMVERTRAG –Kurzzeitpflege- wird u.a. geregelt, welche Leistungen neben der grundpflegerischen und behandlungspflegerischen Versorgung abgegolten sind:

  • Nutzung des Zimmers und der Gemeinschaftsräume
  • Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie eine Zwischenmahlzeit; mittags wahlweise: bürgerliche oder vegetarische Kost
  • regelmäßige Raumpflege
  • notwendige Reinigung von persönlicher Wäsche und herkömmlich waschbarer

    Oberbekleidung (maschinenwaschbare Wäsche)

  • Betreuung/Beratung durch den heimeigenen Sozialdienst
  • Vermittlung der allgemeinen ärztlichen Betreuung (freie Arztwahl)
  • kulturelle Angebote (Konzerte, Vorträge, Benutzung der Bibliothek)
  • Angebote in künstlerischer Therapie (Malen-Beschäftigung-Musizieren)

 

Im Entgelt sind nicht enthalten:

 

  • die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten bzw. die Vermögensverwaltung
  • Betreuungsangelegenheiten nach dem Betreuungsgesetz
  • ärztliche Behandlungskosten, Medikamente, ärztlich verordnete Therapien, Bäder,

    Massagen, medizinisch-notwendige Fußpflege

  • Kosten für Einmalunterlagen bei Inkontinenz (pro Aufenthalt 28,17 €; bei mitgebrachten Inkontinenzmaterialien entfällt eine gesonderte Berechnung).

 

Kosten bei vorübergehender Abwesenheit

Bei vorübergehender Abwesenheit ist der Gast verpflichtet, für die ersten drei Tage das volle Entgelt und für die weiteren Tage ein reduziertes Leistungsentgelt zu zahlen. Dieses beträgt vom vierten Tag der Abwesenheit an 75 v.H. des Entgeltes für die pflegebedingten Aufwendungen, der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sowie des Umlagebetrages nach der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung (AltPflAusglVO) sowie für die generalistische Ausbildung. Das Entgelt für die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ist bei vorübergehender Abwesenheit in voller Höhe zu entrichten. Die Pflegekasse übernimmt in der Zeit der vorübergehenden Abwesenheit keine Kosten. Dem Gast bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass die Einrichtung höhere Aufwendungen erspart hat.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Herr Daniel Surnitzky Pflegedienstleitung

Frau Andrea Bergstermann, Einrichtungsleitung

(Tel.: 0231/7107-1; kontakt@hermann-keiner-haus.de)

 

 

Dortmund, im Januar 2023

gez. Andrea Bergstermann, Einrichtungsleitung