Kurzinformationen zum „Hermann-Keiner-Haus“: vollstationäre Dauerpflege

 

Die Seniorenwerk Am Mergelteich gGmbH ist Träger des  Hermann-Keiner-Hauses und dient gemeinnützigen Zwecken. Die Einrichtung ist Mitglied im Der Paritätische NRW und im Nikodemus Werk e.V., einem bundesweiten Zusammenschluss aller Altenpflegeeinrichtungen, die auf der Grundlage der Anthroposophie arbeiten. In unserem Hause, das 1977 errichtet wurde, stehen derzeit 5 Doppelzimmer und 91 Einzelzimmer, mit 10 eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen zur Verfügung. Wir sind eine zugelassene Pflegeeinrichtung im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI).

Vor der Aufnahme sind verschiedene Formalien zu beachten:               

  • Wird eine Heimaufnahme notwendig, ist unverzüglich bei der zuständigen Pflegekasse die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu beantragen. Neben der Feststellung der Pflegegrade ist auch die Heimbedürftigkeit zu bestätigen. Nur dann ist der Sozialhilfeträger bereit, nicht gedeckte Heimkosten zu übernehmen.
  • Liegt eine Einstufung bzw. ein Bescheid der Pflegekasse zum Zeitpunkt der Heimaufnahme nicht vor, erfolgt eine vorläufige Zuordnung.

Ab 01.01.2023 (bis auf weiteres) betragen die kalendertäglichen  Entgelte.

 

>Pflegegrad     2 bis 5:

-Eigenanteil pflegebedingter Aufwand:                                                                 37,80 €

- Unterkunft                                                                                                           21,20 €

-Verpflegung                                                                                                         16,32 €

-Investitionskostenanteil                                                                                       21,43 €*

-Umlage generalistische Ausbildung                                                                      4,91 €       

                                                                                                                            101,66 € 

                                                                                                                               

* exkl. des Einzelzimmerzuschlags der mit kalendertägl. € 1,12 berechnet wird.

Für Beihilfeberechtigte gilt eine gesonderte Regelung. Bitte machen Sie uns bei Aufnahme darauf aufmerksam.

Möglicherweise besteht auch ein Anspruch auf Pflegewohngeld. Auf Wunsch wird dieses durch uns beantragt.

In dem mit Ihnen abzuschließenden HEIMVERTRAG wird u.a. geregelt, welche Leistungen mit dem Heimentgelt abgegolten sind:

  • Nutzung des Zimmers und der Gemeinschaftsräume
  • Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie eine Zwischenmahlzeit; mittags wahlweise: bürgerliche oder vegetarische Kost
  • regelmäßige Raumpflege notwendige Reinigung von persönlicher Wäsche und herkömmlich waschbarer

    Oberbekleidung (maschinenwaschbare Wäsche)

  • Betreuung/Beratung durch den hauseigenen Sozialen Dienst
  • Vermittlung der allgemeinen ärztlichen Betreuung (freie Arztwahl)
  • kulturelle Angebote (Konzerte, Vorträge, Benutzung der Bibliothek)
  • Angebote in künstlerischer Therapie (Malen-Beschäftigung-Musizieren)

Im Heimentgelt sind nicht enthalten:

  • die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten bzw. die Vermögensverwaltung
  • Betreuungsangelegenheiten nach dem Betreuungsgesetz
  • ärztliche Behandlungskosten, Medikamente, ärztlich verordnete Therapien, Bäder,

    Massagen, medizinisch-notwendige Fußpflege

 

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Herr Daniel Surnitzky, Pflegedienstleitung

Frau Andrea Bergstermann, Einrichtungsleitung

(Tel.: 0231/7107-1; kontakt@hermann-keiner-haus.de)

 

Dortmund, im Jaunuar  2023

gez. Andrea Bergstermann, Einrichtungsleitung